RS Vwgh 2014/6/26 Ra 2014/03/0004

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Veröffentlicht am 26.06.2014
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs2;

Rechtssatz

Im Falle einer Amtsrevision tritt an die Stelle der Angabe der Revisionspunkte nach § 28 Abs 1 Z 4 VwGG das in § 28 Abs 2 VwGG enthaltene Gebot der Erklärung über den Umfang der Anfechtung. Diesem Gebot ist bereits dann entsprochen, wenn die Revision die Angabe enthält, dass das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes wegen Rechtswidrigkeit angefochten werde (Hinweis E vom 7. September 2004, 2003/05/0218 mwH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014030004.L02

Im RIS seit

06.08.2014

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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