RS Vwgh 2014/6/26 2012/06/0196

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Veröffentlicht am 26.06.2014
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Index

L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
BauO Tir 2011 §2 Abs8;
BauO Tir 2011 §29;
BauO Tir 2011 §62 Abs10;
BauRallg;

Rechtssatz

Die Frage, ob ein konsentierter Bestand vorliegt (ein Zubau setzt einen rechtmäßigen Bestand voraus), ist bei der Erteilung der Baubewilligung für einen Zubau nur als Vorfrage zu beurteilen.

Schlagworte

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012060196.X01

Im RIS seit

31.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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