RS Vwgh 2014/6/26 2011/06/0040

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Veröffentlicht am 26.06.2014
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs8;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei Wesensänderung der Sache liegt ein neuer Antrag unter konkludenter Zurückziehung des ursprünglichen Antrages vor.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2011060040.X01

Im RIS seit

31.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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