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L8000 RaumordnungNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3Leitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung der Gemeinde Ladendorf betreffend Umwidmung von Grundstücken in "Grünland - Windkraftanlagen" mangels unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre der AntragstellerRechtssatz
Wenn man davon ausgeht, dass den Antragstellern in einem Verfahren zur Genehmigung der geplanten Windkraftanlagen nach dem UVP-G 2000 die Rechtsstellung von Nachbarn zukäme und somit die angefochtene Verordnung in die Rechtssphäre der Antragsteller eingreifen würde, wäre der von der angefochtenen Verordnung ausgehende Eingriff kein unmittelbarer, sondern eben erst ein durch den Genehmigungsbescheid gemäß §17 UVP-G 2000 bewirkter. Andernfalls existierte gar keine subjektive Rechtssphäre der Antragsteller, sodass die bekämpfte Verordnung nicht unmittelbar in ihre Rechte eingreifen könnte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Flächenwidmungsplan, Nachbarrechte, Rechte subjektive, UmweltverträglichkeitsprüfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:V49.2012Zuletzt aktualisiert am
07.08.2014