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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
VfGG §86, §88Leitsatz
Einstellung des Beschwerdeverfahrens infolge Stattgabe des Wiederaufnahmeantrags durch das Bundesverwaltungsgericht und Aufhebung der Bescheide des Bundesasylamtes; KostenzuspruchRechtssatz
Stattgabe des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens durch das Bundesverwaltungsgericht gemäß §32 Abs1 Z2 VwGVG und Aufhebung der Bescheide des Bundesasylamtes vom 14.11.2013 gemäß §21 Abs3 BFA-VG.
Daher Einstellung wegen Klaglosstellung.
Kostenzuspruch; die als "Erhöhungsbeitrag (ERV)" geltend gemachten Kosten waren schon deshalb nicht zuzusprechen, da diese bereits mit dem Pauschalsatz abgegolten sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Verwaltungsgerichtsverfahren, WiederaufnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:U2671.2013Zuletzt aktualisiert am
07.08.2014