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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art 144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags mangels Legitimation; keine Genehmigung durch den für die Antragstellerin gerichtlich bestellten (einstweiligen) SachwalterRechtssatz
Der VfGH ersuchte den für die Einschreiterin gerichtlich bestellten (einstweiligen) Sachwalter, bekannt zu geben, ob er die Antragstellung auf Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde sowie zur Einbringung eines Individualantrags seiner Kurandin genehmigt. Der (einstweilige) Sachwalter äußerte sich zu diesem Ersuchen nicht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:B119.2014Zuletzt aktualisiert am
01.08.2014