Norm
ABGB §94Rechtssatz
Zuwendungen, die ohne rechtliche Verpflichtung, also freiwillig, von Familienangehörigen oder Lebensgefährten erbracht werden und nicht dazu gedacht sind, andere Unterhaltsberechtigte mitzuversorgen, sind bei der Unterhaltsbemessung im Allgemeinen nicht zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129468Im RIS seit
28.07.2014Zuletzt aktualisiert am
10.02.2022