RS OGH 2014/4/28 8Ob35/14a, 10Ob10/20y, 9Ob23/21d

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Veröffentlicht am 28.04.2014
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Norm

ABGB §94

Rechtssatz

Zuwendungen, die ohne rechtliche Verpflichtung, also freiwillig, von Familienangehörigen oder Lebensgefährten erbracht werden und nicht dazu gedacht sind, andere Unterhaltsberechtigte mitzuversorgen, sind bei der Unterhaltsbemessung im Allgemeinen nicht zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129468

Im RIS seit

28.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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