Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
FinStrG §33 Abs1;Rechtssatz
Unstrittig ist im vorliegenden Fall die Feststellung der Behörde, die den Bf betreffende Anklage der Staatsanwaltschaft wegen § 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. a und b FinStrG, die sich auf den Vorwurf der Abgabenverkürzung stützt, sei rechtswirksam. Schon deshalb ist der Suspendierungstatbestand des § 99 Abs. 1 Z 2 lit. c WTBG 1999 erfüllt. Es kommt daher nicht darauf an, ob auch die Ausdehnung der Anklage (betreffend betrügerische Krida gemäß § 156 Abs. 1 und 2 iVm § 161 StGB) im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides rechtswirksam war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013040105.X01Im RIS seit
01.07.2014Zuletzt aktualisiert am
23.07.2014