RS Vwgh 2014/5/23 2013/04/0013

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Veröffentlicht am 23.05.2014
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E12503000
58/02 Energierecht

Norm

32009L0073 Gasbinnenmarkt-RL Art3 Abs3;
EURallg;
GWG 2011 §124;
GWG 2011 §28 Abs1;
GWG 2011 §7 Abs1 Z72;

Rechtssatz

Es ist nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die Regulierungsbehörde die Pflichten des § 124 GWG 2011 mittels Auflage auf einen Verteilernetzbetreiber (§ 7 Abs. 1 Z. 72 leg. cit.) ausdehnt, weil andernfalls die unionsrechtliche Verpflichtung des angemessenen Schutzes von schutzbedürftigen Kunden (Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2009/73/EG) nicht wirksam umgesetzt werden könnte. Es ist auch nicht daran zu zweifeln, dass die Genehmigung der AGB, wenn es gemäß § 28 Abs. 1 zweiter Satz GWG 2011 zur Erfüllung der Vorschriften dieses Gesetzes und der diesem zugrunde liegenden unionsrechtlichen Verpflichtungen (somit u. a. zur Gewährleistung einer Grundversorgung mit Erdgas iSd § 124 GWG 2011) erforderlich ist, grundsätzlich an bestimmte Auflagen geknüpft werden kann (Hinweis E vom 12. Juni 2013, 2013/04/0024).

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013040013.X01

Im RIS seit

01.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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