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E000 EU- Recht allgemeinNorm
32009L0073 Gasbinnenmarkt-RL Art3 Abs3;Rechtssatz
Es ist nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die Regulierungsbehörde die Pflichten des § 124 GWG 2011 mittels Auflage auf einen Verteilernetzbetreiber (§ 7 Abs. 1 Z. 72 leg. cit.) ausdehnt, weil andernfalls die unionsrechtliche Verpflichtung des angemessenen Schutzes von schutzbedürftigen Kunden (Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2009/73/EG) nicht wirksam umgesetzt werden könnte. Es ist auch nicht daran zu zweifeln, dass die Genehmigung der AGB, wenn es gemäß § 28 Abs. 1 zweiter Satz GWG 2011 zur Erfüllung der Vorschriften dieses Gesetzes und der diesem zugrunde liegenden unionsrechtlichen Verpflichtungen (somit u. a. zur Gewährleistung einer Grundversorgung mit Erdgas iSd § 124 GWG 2011) erforderlich ist, grundsätzlich an bestimmte Auflagen geknüpft werden kann (Hinweis E vom 12. Juni 2013, 2013/04/0024).
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013040013.X01Im RIS seit
01.07.2014Zuletzt aktualisiert am
23.07.2014