Norm
ZPO §228 FRechtssatz
Die Anhängigkeit des Streits über eine Klage auf Feststellung, dass ein bestimmter Anspruch nicht bestehe, steht einer Klage auf Erfüllung dieses Anspruchs nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129450Im RIS seit
23.07.2014Zuletzt aktualisiert am
03.03.2016