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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, wonach es angesichts des nahen Ossiacher Sees "reiner Luxus" sei, wegen des (Swimming)Pools einige Bäume zu fällen, macht der Nachbar keine subjektiv-öffentlichen Rechte geltend.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014060011.J02Im RIS seit
09.07.2014Zuletzt aktualisiert am
22.01.2016