Norm
StPO §23 Abs1Rechtssatz
Erstinstanzliche Gesetzesverletzungen sind vom Obersten Gerichtshof in Erledigung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes auch im Fall ihrer bereits zuvor durch das Rechtsmittelgericht erfolgten Sanierung festzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129434Im RIS seit
08.07.2014Zuletzt aktualisiert am
08.07.2014