RS OGH 2014/3/25 9Ob64/13x, 7Ob94/14w, 3Ob213/15t, 1Ob209/16s, 5Ob118/21w

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Veröffentlicht am 25.03.2014
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Norm

ABGB §932 Abs2
BWG §33 Abs8

Rechtssatz

Die insbesondere anhand des Wortlauts der Verbrauchergüterkauf?RL 1999/44/EG richtlinienkonforme Auslegung des § 932 Abs 2 ABGB ist auf Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern (§ 1 KschG) beschränkt und erstreckt sich nicht auf Kaufverträge zwischen Unternehmern oder zwischen Verbrauchern. Es kann nicht angenommen werden, dass es dem Willen des österreichischen Gesetzgebers entspräche, eine so weitgehende Ausdehnung der Nachlieferungspflicht, wie sie der Europäische Gerichtshof in den Rechtssachen C?65/09 (Weber) und C?87/09 (Putz) für den Verbrauchsgüterkauf verbindlich vorgenommen hat, im Wege richtlinienkonformer Auslegung über den Verbrauchsgüterkauf hinaus auch auf andere Kaufverträge zu erstrecken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129424

Im RIS seit

26.06.2014

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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