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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
EMRK Art8Leitsatz
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung der Beschwerdeführerin nach Nigeria infolge verfassungswidriger InteressensabwägungRechtssatz
Der AsylGH lässt den Umstand zu Unrecht außer Acht, dass die Beschwerdeführerin seit ihrer Einreise einer legalen Erwerbstätigkeit nachgeht, auf Grund derer ihr die Selbsterhaltungsfähigkeit nicht von vornherein abgesprochen werden kann. Auch ist die Beschwerdeführerin anscheinend bereits über einen Zeitraum von rund zwei Jahren selbsterhaltungsfähig.
Im Übrigen Ablehnung der Beschwerde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Ausweisung, Privat- und FamilienlebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:U1313.2013Zuletzt aktualisiert am
20.06.2014