RS OGH 2014/4/22 7Ob46/14m, 4Ob208/17t, 8Ob98/20z

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Veröffentlicht am 22.04.2014
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Norm

ABGB §1324
CMR Art29

Rechtssatz

Eine Vielzahl von Nachlässigkeiten und Unvorsichtigkeiten, von denen jede für sich die Gefahr eines Schadens erhöht, kann zur Haftung wegen grober Fahrlässigkeit führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129403

Im RIS seit

12.06.2014

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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