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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nach § 7a BStG 1971 ist der subjektive Nachbarschutz nur bei der Bestimmung des Straßenverlaufes nach § 4 Abs. 1 leg. cit. von Bedeutung, nicht jedoch, wenn es um die Bewilligung von Untersuchungen und Vorarbeiten gemäß § 16 leg. cit. geht. Aus § 16 BStG 1971 ist für dieses Verfahren keine Parteistellung abzuleiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012060019.X01Im RIS seit
22.05.2014Zuletzt aktualisiert am
06.06.2014