RS Vwgh 2014/4/24 2012/06/0019

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Veröffentlicht am 24.04.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

AVG §8;
BStG 1971 §16;
BStG 1971 §4 Abs1;
BStG 1971 §7a;

Rechtssatz

Nach § 7a BStG 1971 ist der subjektive Nachbarschutz nur bei der Bestimmung des Straßenverlaufes nach § 4 Abs. 1 leg. cit. von Bedeutung, nicht jedoch, wenn es um die Bewilligung von Untersuchungen und Vorarbeiten gemäß § 16 leg. cit. geht. Aus § 16 BStG 1971 ist für dieses Verfahren keine Parteistellung abzuleiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012060019.X01

Im RIS seit

22.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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