RS Vwgh 2014/4/29 2013/04/0164

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Veröffentlicht am 29.04.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §52;
GewO 1994 §74;
GewO 1994 §77;
GewO 1994 §81;

Rechtssatz

Ein Einwand des Nachbarn einer Betriebsanlage gegen die im Gutachten vorgenommene Wahl des Messpunktes (hier: für Lärmmessungen) ist nicht zielführend, wenn er nicht auf gleicher fachlicher Ebene erfolgt (Hinweis E vom 12. September 2007, 2007/04/0100).

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013040164.X01

Im RIS seit

28.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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