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L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §52;Rechtssatz
Im Fall einer landwirtschaftlichen Nutzung im Sinne des § 19 Abs. 2 Z 1a NÖ ROG 1976 bedarf es einer auf Sachverständigenbasis gegründeten Beurteilung im Sinn des § 19 Abs. 4 NÖ ROG 1976 dahingehend, ob das gegenständliche Bauvorhaben für eine Nutzung im Sinn des Abs. 2 leg. cit., erforderlich ist und eine nachhaltige Bewirtschaftung erfolgt, wobei bei der Erforderlichkeitsprüfung darauf Bedacht zu nehmen ist, ob für das beabsichtigte Bauvorhaben geeignete Standorte im gewidmeten Bauland auf Eigengrund zur Verfügung stehen (Hinweis E vom 31. März 2008, 2006/05/0288, mwN)
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011050124.X01Im RIS seit
13.05.2014Zuletzt aktualisiert am
30.05.2014