RS Vwgh 2014/4/8 2011/05/0050

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Veröffentlicht am 08.04.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §2 Abs1;
VVG §4;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2013/05/0094 E 19. Mai 2015

Rechtssatz

Das Schonungsprinzip des § 2 VVG wäre auch verletzt, wenn die an die Entfernung der Fahrnisse aus dem abzutragenden Gebäude anschließende Lagerung auf dem Gelände geeignet erschiene, Schäden an den Sachen selbst oder Gefährdungen des Umgebungsbereiches herbeizuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2011050050.X04

Im RIS seit

14.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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