Norm
EO §§292, 65Rechtssatz
Die Frage der Zusammenrechnung von Forderungen nach § 292 EO betrifft nicht die „Fortsetzung der Exekution“ im Sinn des
§ 65 Abs 2 EO; der Rekurs gegen einen diesbezüglichen Beschluss ist daher gemäß den §§ 65 EO, 517 ZPO unzulässig, wenn die betriebene Forderung den Betrag von € 2.700,-- nicht übersteigt (LG Klagenfurt 3 R 64/10m).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00729:2014:RKL0000138Im RIS seit
30.05.2014Zuletzt aktualisiert am
30.05.2014