RS Vwgh 2014/3/25 2013/04/0168

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2014
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
GewO 1994 §111 Abs2 Z2;
GewO 1994 §349 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Auch eine Gewerbeberechtigung zum Betrieb einer Schutzhütte (freies Gewerbe nach § 111 Abs. 2 Z 2 GewO 1994) stellt gegenüber einer Gewerbeberechtigung zum Betrieb des reglementierten Gastgewerbes (§ 111 Abs. 1 GewO 1994) eine "andere" Gewerbeberechtigung iSd § 349 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 dar.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013040168.X02

Im RIS seit

24.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten