RS OGH 2014/2/26 7Ob233/13k

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Veröffentlicht am 26.02.2014
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Norm

RATG §2 Abs2

Rechtssatz

Bei § 2 Abs 2 RATG kommt es nicht nur darauf an, wie viele Stunden der Rechtsanwalt aufwendete, sondern darauf, ob dieser Aufwand zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen war.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 233/13k
    Entscheidungstext OGH 26.02.2014 7 Ob 233/13k
    Veröff: SZ 2014/17

Schlagworte

Mehraufwand; Entlohnung; Erhöhung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129371

Im RIS seit

08.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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