RS Vwgh 2014/3/19 2013/09/0159

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Veröffentlicht am 19.03.2014
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E05202000
E3L E06202000
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

31996L0071 Entsende-RL Art1 Abs3 lita;
AuslBG §18 Abs12 idF 2007/I/078;
EURallg;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Erlangung einer EU-Entsendebestätigung ist, dass die Ausländer zur Erbringung einer vorübergehenden Arbeitsleistung in Erfüllung eines dem Unternehmen mit Betriebssitz in einem anderen Mitgliedstaat des EWR erteilten Auftrages entsandt werden. Dies entspricht der Entsendung iSd Art. 1 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, ABl. 1997, L 18, S 1.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013090159.X01

Im RIS seit

08.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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