RS Vwgh 2014/3/19 2013/09/0156

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Veröffentlicht am 19.03.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
AVG §6 Abs1;

Rechtssatz

Für die Behörde besteht keine Verpflichtung, die Frage ihrer Zuständigkeit zum Gegenstand des Parteiengehörs zu machen (Hinweis E 27. Oktober 1993, 93/05/0106).

Schlagworte

Parteiengehör Rechtliche Würdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013090156.X02

Im RIS seit

30.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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