RS Vwgh 2014/3/19 2013/09/0040

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2014
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §45 Abs3;
LDG 1984 §29 Abs1;
MRK Art6 Abs1;
MRK Art6 Abs3 litd;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Das Recht auf Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und damit darauf, Fragen an die Zeugin zu stellen ist als Bestandteil des Rechts auf ein faires Verfahren anzusehen (vgl. Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 lit. d MRK). Der Umstand, dass es sich bei der Zeugin zum Zeitpunkt der Abhaltung der mündlichen Verhandlung vor der Behörde erster Instanz um eine stillende Mutter gehandelt hat, ist für sich allein nicht geeignet, dieses Recht auf Befragung der Zeugin für die gesamte Dauer des Verfahrens vorzuenthalten.

Schlagworte

Besondere RechtsgebieteParteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenVerfahrensbestimmungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013090040.X07

Im RIS seit

10.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten