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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Das Recht auf Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und damit darauf, Fragen an die Zeugin zu stellen ist als Bestandteil des Rechts auf ein faires Verfahren anzusehen (vgl. Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 lit. d MRK). Der Umstand, dass es sich bei der Zeugin zum Zeitpunkt der Abhaltung der mündlichen Verhandlung vor der Behörde erster Instanz um eine stillende Mutter gehandelt hat, ist für sich allein nicht geeignet, dieses Recht auf Befragung der Zeugin für die gesamte Dauer des Verfahrens vorzuenthalten.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteParteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenVerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013090040.X07Im RIS seit
10.04.2014Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017