RS Vwgh 2014/3/19 2013/09/0040

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Veröffentlicht am 19.03.2014
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 impl;
AVG §7 Abs1 Z3 impl;
MRK Art6 Abs1;

Rechtssatz

Nach Art. 6 Abs. 1 MRK ist für sich allein nicht bedenklich, wenn ein Richter Elemente eines Sachverhaltes bereits aus einem anderen Verfahren kennt, soweit es sich nicht um analoge Fragen handelt und die Entscheidung auf eigenständig aufgenommenen Beweisen beruht, die Gegenstand der Verhandlung gewesen sind (vgl. Urteil EGMR 6. Juni 2000 im Fall Morel, Nr. 34130/96).

Schlagworte

Ablehnung wegen Befangenheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013090040.X03

Im RIS seit

10.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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