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19/05 MenschenrechteNorm
AVG §7 Abs1 impl;Rechtssatz
Nach Art. 6 Abs. 1 MRK ist für sich allein nicht bedenklich, wenn ein Richter Elemente eines Sachverhaltes bereits aus einem anderen Verfahren kennt, soweit es sich nicht um analoge Fragen handelt und die Entscheidung auf eigenständig aufgenommenen Beweisen beruht, die Gegenstand der Verhandlung gewesen sind (vgl. Urteil EGMR 6. Juni 2000 im Fall Morel, Nr. 34130/96).
Schlagworte
Ablehnung wegen BefangenheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013090040.X03Im RIS seit
10.04.2014Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017