RS Vwgh 2014/3/19 2013/09/0040

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Veröffentlicht am 19.03.2014
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
VStG §44a Z1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt des Bestimmtheitsgebotes des § 44a Z. 1 VStG reicht die bloße Verweisung auf einen anderen, wenn auch dem Beschuldigten bekannten Text zur Umschreibung des vorgeworfenen Verhaltens in einem Strafverfahren nicht aus (Hinweis E 16. Juni 2000, 96/21/0737), das Verhalten muss vielmehr im Spruch selbst umschrieben sein.

Schlagworte

Mängel im SpruchSpruch und Begründung"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013090040.X02

Im RIS seit

10.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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