Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §56 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/12/0182 E 14. Oktober 2009 VwSlg 17763 A/2009 RS 5Stammrechtssatz
Die Nebenbeschäftigung eines Beamten der Finanz als Steuerberater, die der Öffentlichkeit bekannt ist, untergräbt das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche und gesetzestreue Aufgabenerfüllung. Denn hiefür genügt es, wenn in der Öffentlichkeit, insbesondere bei berufsmäßigen Parteienvertretern vor Abgabenbehörden, etwa die - wenngleich haltlose - Frage aufgeworfen wird, ob alleine durch das Einschreiten des Beamten gegenüber der Abgabenverwaltung eine Ungleichbehandlung seiner Klienten gegenüber anderen, nicht von diesem vertretenen bedingt werden könnte (Hinweis E vom 18. November 1991, 90/12/0141, betreffend die Nebenbeschäftigung eines Staatsanwaltes als Strafverteidiger, und vom 28. Februar 1996, 93/12/0260, betreffend eine solche eines Sicherheitswachebeamten als Fahrlehrer).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013090029.X03Im RIS seit
24.04.2014Zuletzt aktualisiert am
18.11.2015