RS OGH 2014/2/17 4Ob203/13a

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Veröffentlicht am 17.02.2014
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Norm

UrhG §78

Rechtssatz

Die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt ist in § 78 UrhG nicht als Rechtfertigungsgrund vorgesehen; eine durch Analogie zu schließende Gesetzeslücke liegt nicht vor. Denn das grundrechtlich geschützte Informationsinteresse der Medien ist ohnehin im Rahmen der jedenfalls durchzuführenden Interessenabwägung zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 203/13a
    Entscheidungstext OGH 17.02.2014 4 Ob 203/13a
    Beisatz: Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung kann hier durchaus von Bedeutung sein, ob das belangte Medium die journalistische Sorgfalt eingehalten hat. (T1); Veröff: SZ 2014/10

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129340

Im RIS seit

22.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

29.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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