RS OGH 2014/3/6 12Os156/13b

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Veröffentlicht am 06.03.2014
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Norm

StGB §159

Rechtssatz

Das Gesetz lässt die Beendigung der Geschäftsführerfunktion durch Erklärung gegenüber der Alleingesellschafterin ausdrücklich zu (§ 16a GmbHG).

Entscheidungstexte

  • 12 Os 156/13b
    Entscheidungstext OGH 06.03.2014 12 Os 156/13b
    Beisatz: Der zurückgetretene Geschäftsführer kann, aber muss das Erlöschen der Vertretungsbefugnis nicht zur Eintragung im Firmenbuch anmelden (§ 17 Abs 2 GmbHG). Funktion und Tätigkeit des Geschäftsführers sind voneinander zu unterscheiden. (T1)
    Beisatz: Die Eintragung im Firmenbuch ist zum Schutz des guten Glaubens Dritter im geschäftlichen Verkehr bestimmt. Für die Frage allfälliger strafrechtlicher Haftung als Geschäftsführer kommt es dagegen auf den Stand des Firmenbuchs nicht an. (T2)

Schlagworte

Rücktritt; Scheingeschäftsführer; faktischer Geschäftsführer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129348

Im RIS seit

25.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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