RS Vwgh 2014/2/19 2013/10/0184

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Veröffentlicht am 19.02.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
72/01 Hochschulorganisation

Norm

AVG §13 Abs3;
StubeiV 2004 §2b Abs3;
StubeiV 2004 §2b Abs4 Z3;
UniversitätsG 2002 §92 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Wird mit einem Antrag auf Erlass des Studienbeitrages wegen Inanspruchnahme durch Erwerbstätigkeit ein Einkommensteuerbescheid über jenes Kalenderjahr, das dem jeweiligen Semesterbeginn vorangeht, nicht vorgelegt, so stellt dies einen gemäß § 13 Abs. 3 AVG verbesserungsfähigen Mangel dar.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag BejahungFormgebrechen behebbare Beilagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013100184.X01

Im RIS seit

08.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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