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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Wird mit einem Antrag auf Erlass des Studienbeitrages wegen Inanspruchnahme durch Erwerbstätigkeit ein Einkommensteuerbescheid über jenes Kalenderjahr, das dem jeweiligen Semesterbeginn vorangeht, nicht vorgelegt, so stellt dies einen gemäß § 13 Abs. 3 AVG verbesserungsfähigen Mangel dar.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag BejahungFormgebrechen behebbare BeilagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013100184.X01Im RIS seit
08.04.2014Zuletzt aktualisiert am
22.09.2014