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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Das Fehlen einer Vollmacht stellt kein verbesserungsfähiges Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs. 3 AVG dar, da nur der Mangel des Nachweises, nicht aber der Mangel der Bevollmächtigung selbst behebbar ist.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungVerbesserungsauftragFormgebrechen behebbare VollmachtsvorlageFormgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle MängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011100014.X01Im RIS seit
08.04.2014Zuletzt aktualisiert am
10.04.2014