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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/09/0250 E 20. November 2008 RS 3Stammrechtssatz
Die Behörde stützte ihre Beweiswürdigung insbesondere auch auf den persönlichen Eindruck, den sie in der von ihr abgehaltenen mündlichen Verhandlung von den handelnden Personen gewinnen konnte. Solcherart gewonnenen Eindrücken kann der VwGH im Rahmen seiner eingeschränkten Kontrollbefugnis nicht entgegentreten.
Schlagworte
Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungBeweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013090090.X01Im RIS seit
08.04.2014Zuletzt aktualisiert am
10.04.2014