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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
VfGG §33, §34Leitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf "Wiederinkraftsetzung" eines mit Beschluss zurückgewiesenen Verfahrenshilfeantrags als unzulässigRechtssatz
Bei dem nunmehr gestellten Antrag handelt es sich um keinen zulässigen Antrag auf Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand: Denn einerseits ist er nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist des §148 Abs2 ZPO gestellt worden. Andererseits hat der Antragsteller aber auch die versäumte Prozesshandlung - die Vorlage des vollständigen Bescheides, dessen Anfechtung er beabsichtigt hatte - entgegen der Vorschrift des §149 Abs1 ZPO nicht zugleich mit der Antragstellung nachgeholt.
Zurückweisung des Antrags als unzulässig gem §33 und §34 VfGG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Verfahrenshilfe, Auslegung eines AntragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:B903.2013Zuletzt aktualisiert am
31.03.2014