Norm
ZPO §41 Abs1 F1Rechtssatz
Die ? durch Anrufung des örtlich unzuständigen Gerichts verursachten ? Kosten des Überweisungsantrags sind von der im Prozess unterliegenden Beklagten nicht zu ersetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129307Im RIS seit
03.04.2014Zuletzt aktualisiert am
03.04.2014