RS OGH 2014/1/29 7Ob228/13z

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Veröffentlicht am 29.01.2014
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Norm

ZPO §41 Abs1 F1

Rechtssatz

Die ? durch Anrufung des örtlich unzuständigen Gerichts verursachten ? Kosten des Überweisungsantrags sind von der im Prozess unterliegenden Beklagten nicht zu ersetzen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 228/13z
    Entscheidungstext OGH 29.01.2014 7 Ob 228/13z

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129307

Im RIS seit

03.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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