RS Vwgh 2014/1/30 2011/05/0008

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Veröffentlicht am 30.01.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §60;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2011/05/0056

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/18/0018 E 11. Mai 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Die Begründungserfordernisse des § 60 AVG schließen auch in jenen Fällen, in denen der maßgebende Sachverhalt von vornherein klar gegeben ist, die Verpflichtung der Behörde mit ein, in der Bescheidbegründung in eindeutiger Weise darzutun, von welchen konkreten Tatsachenfeststellungen sie bei ihrer Entscheidung ausgegangen ist (Hinweis E 23.1.1979, 451/78).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2011050008.X02

Im RIS seit

03.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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