Index
10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
VfGG §34Leitsatz
Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Darlegung eines gesetzlichen WiederaufnahmegrundesRechtssatz
Zurückweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des durch E v 11.12.2013, B1354/2010, abgeschlossenen Verfahrens.
Mit dem Vorbringen, dass die Feststellung des VfGH in dieser Entscheidung, wonach der Erstantragsteller Alleineigentümer des Baugrundstückes 2280/1 gewesen sei, nachweislich nicht den Tatsachen entspreche, weshalb das Erkenntnis auf einer falschen Entscheidungsgrundlage ergangen sei, wird keiner der in §530 f ZPO genannten Wiederaufnahmegründe geltend gemacht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiederaufnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:B78.2014Zuletzt aktualisiert am
25.03.2014