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L2600 Lehrer/innenNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3Leitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der Satzung der Oö Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge betreffend die Vergütung von Krankenanstaltskosten für Witwen bzw Witwer mangels aktueller BetroffenheitRechtssatz
Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung der "Satzung der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge mit Stand vom 1.1.2013 im Punkt I., B, VII, Punkt 54 litb Z1 litc)".
Die Antragstellerin bringt zu ihrer Betroffenheit vor, 84 Jahre alt zu sein und dass angesichts dessen mit der jederzeitigen Möglichkeit eines Spitalsaufenthaltes zu rechnen sei. Damit behauptet die Antragstellerin aber lediglich eine potentielle Beeinträchtigung, die erst im Falle eines tatsächlichen Spitalsaufenthaltes zu einer aktuellen werden würde. Im Falle einer solchen aktuellen Betroffenheit hätte die Antragstellerin überdies die Möglichkeit gemäß §39 Abs3 Z2 Oö Lehrer-Kranken- und UnfallfürsorgeG (LKUFG) hinsichtlich der Versagung der von ihr begehrten Leistung einen Bescheid zu verlangen und diesen weiter zu bekämpfen. Es würde ihr also selbst für den Fall, dass sie aktuell betroffen sein würde, ein anderer zumutbarer Weg zur Abwehr des - behaupteterweise - rechtswidrigen Eingriffes zur Verfügung stehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Landeslehrer, KrankenversicherungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:V8.2014Zuletzt aktualisiert am
27.03.2014