RS Vwgh 2014/1/31 2013/02/0260

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Veröffentlicht am 31.01.2014
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs3;
AVG §39 Abs2;
VStG §24;
VStG §51f Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die belBeh verstößt gegen ihre Verpflichtung zur amtswegigen Erforschung des Rechtfertigungsgrundes iSd § 19 Abs 3 AVG, wenn sie beweiswürdigend davon ausgeht, dass die Entschuldigung des Besch ohne ärztliche Bestätigung nicht glaubwürdig sei, und sie den unvertretenen Besch nicht auffordert, eine solche - nunmehr vorliegende - ärztliche Bestätigung beizubringen (vgl. E 3. September 2003, 2001/03/0178).

Schlagworte

Ermittlungsverfahren Allgemein"zu einem anderen Bescheid"Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013020260.X03

Im RIS seit

03.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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