Index
22/02 ZivilprozessordnungNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litcLeitsatz
Unzulässigkeit eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der Zivilprozessordnung über die Zulässigkeit der Revision gegen ein Urteil des Berufungsgerichts; Gelegenheit zur Anregung eines Gesetzesprüfungsantrags durch den Obersten Gerichtshof mit erhobener außerordentlicher RevisionRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §502 Abs1 ZPO.
Die Antragstellerin hatte mit Einbringung der außerordentlichen Revision Gelegenheit gehabt, ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die angefochtene Gesetzesstelle an den OGH heranzutragen und die Stellung eines Antrages auf Gesetzesprüfung nach Art140 B-VG anzuregen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zivilprozess, Rechtsmittel, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2014:G1.2013Zuletzt aktualisiert am
19.03.2014