RS OGH 2013/11/27 2Ob220/13m, 7Ob194/15b, 3Ob55/16h, 7Ob9/18a

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Veröffentlicht am 27.11.2013
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Norm

Geo §86 Abs2

Rechtssatz

Der Umstand, dass die konkrete Bestellung eines Sachwalters auf Basis einer landesgerichts- und nicht bezirksgerichtssprengelweiten Liste erfolgte, stößt auf keine (auch nicht verfassungsrechtliche) Bedenken, ist doch die Auswahl von geeigneten Sachwaltern jedenfalls Sache der unabhängigen Gerichte und können die im Verordnungsrang stehenden zitierten Bestimmungen der Geo. insoweit bloß als Ratschlag verstanden werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129266

Im RIS seit

04.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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