Norm
Geo §86 Abs2Rechtssatz
Der Umstand, dass die konkrete Bestellung eines Sachwalters auf Basis einer landesgerichts- und nicht bezirksgerichtssprengelweiten Liste erfolgte, stößt auf keine (auch nicht verfassungsrechtliche) Bedenken, ist doch die Auswahl von geeigneten Sachwaltern jedenfalls Sache der unabhängigen Gerichte und können die im Verordnungsrang stehenden zitierten Bestimmungen der Geo. insoweit bloß als Ratschlag verstanden werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129266Im RIS seit
04.03.2014Zuletzt aktualisiert am
06.07.2018