RS OGH 2013/12/17 10ObS85/13t, 10ObS177/13x

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Veröffentlicht am 17.12.2013
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Norm

KBGG §5 Abs4

Rechtssatz

Konnte ein/e Bezieher/in von Kinderbetreuungsgeld bei der Antragstellung davon ausgehen, dass er/sie das Kinderbetreuungsgeld in der gesetzlichen Mindestdauer (§ 5 Abs 4 KBGG) beziehen können werde, und kommt es in der Folge durch die frühere Geburt eines weiteren Kindes zur Verkürzung dieser Frist, ist zumindest in dieser Konstellation § 5 Abs 4 KBGG im Wege einer teleologischen Reduktion dahin zu interpretieren, dass die Mindestbezugsdauer ohne Verlust der für den verkürzten Zeitraum zuerkannten Leistungen auch unterschritten werden kann.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 85/13t
    Entscheidungstext OGH 17.12.2013 10 ObS 85/13t
  • 10 ObS 177/13x
    Entscheidungstext OGH 25.02.2014 10 ObS 177/13x
    Beisatz: Hier: Geburt des zweiten Kindes um 6 Tage früher als erwartet und daher 2?Monatsfrist des § 5 Abs 4 KBGG nicht erfüllt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129247

Im RIS seit

28.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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