Norm
ASVG §292Rechtssatz
Solange eine Entscheidung über die Beendigung des rechtmäßigen Aufenthalts des Klägers in Österreich durch die dafür zuständige Behörde nicht vorliegt, hat der Kläger Anspruch auf Ausgleichszulage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129251Im RIS seit
28.02.2014Zuletzt aktualisiert am
23.03.2021