RS OGH 2013/12/20 8Rs174/13m

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Veröffentlicht am 20.12.2013
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Norm

BPGG §19

Rechtssatz

Wird der Nachlass des verstorbenen Pflegegeldwerbers an Zahlungs statt überlassen, kann nur der ruhende Nachlass - vertreten durch einen Kurator - die Fortsetzung des Pflegegeldverfahrens beantragen. Ein Fortsetzungsantrag des Gläubigers, dem der Nachlass an Zahlungs statt überlassen wurde, ist zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 8 Rs 174/13m
    Entscheidungstext OLG Wien 20.12.2013 8 Rs 174/13m

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2013:RW0000758

Im RIS seit

27.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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