RS Vwgh 2013/12/19 2012/03/0052

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2013
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Index

91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 1997 §101;
TKG 2003 §107;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2012/03/0053 E 19. Dezember 2013

Rechtssatz

Schon die Vorgängerbestimmung von § 107 TKG 2003, § 101 TKG 1997 untersagte "Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken". Mit der Novelle BGBl I Nr 188/1999 wurde zusätzlich ein Verbot der zustimmungslosen "Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken" eingeführt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012030052.X01

Im RIS seit

02.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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