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91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 1997 §101;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2012/03/0053 E 19. Dezember 2013Rechtssatz
Schon die Vorgängerbestimmung von § 107 TKG 2003, § 101 TKG 1997 untersagte "Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken". Mit der Novelle BGBl I Nr 188/1999 wurde zusätzlich ein Verbot der zustimmungslosen "Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken" eingeführt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012030052.X01Im RIS seit
02.02.2014Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017