RS Vwgh 2013/12/19 2011/03/0161

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Veröffentlicht am 19.12.2013
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §1;
LuftfahrtsicherheitsG 2011 §2 Abs4;

Rechtssatz

Die bloße Einholung einer Meinungsäußerung einer Behörde ist jedenfalls nicht geeignet, eine Übereinstimmung der Meinungen der betroffenen Behörden über den konkreten Entscheidungsinhalt zu erzielen (Hinweis E vom 11. April 1984, 83/03/0283, 0284 VwSlg 11406 A/1984).

Schlagworte

Einvernehmenserfordernis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011030161.X03

Im RIS seit

17.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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