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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §1;Rechtssatz
Wenn § 2 Abs 4 LuftfahrtsicherheitsG 2011 anordnet, dass der Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie auf Antrag geeignete Ausbilder oder Schulungseinrichtungen zur Durchführung bestimmter Ausbildungen ermächtigt, bedeutet dies, dass diese Ermächtigung - zumal mit dem Begriff Einvernehmen das Erfordernis der Zustimmung erfasst wird (Hinweis E vom 27. November 2012, 2010/03/0159, mwH) -
im Wege einer Willensübereinstimmung der Behörden erfolgen muss (Hinweis E vom 30. April 1992, 91/10/0195, mwH). Ein ermächtigender Bescheid ist derart im übereinstimmenden Zusammenwirken der Behörden zu erlassen (Hinweis E vom 18. Dezember 2001, 99/09/0089, VwSlg 15737/A).
Schlagworte
EinvernehmenserfordernisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011030161.X01Im RIS seit
17.02.2014Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017