RS Vwgh 2013/12/19 2011/03/0161

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Veröffentlicht am 19.12.2013
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §1;
LuftfahrtsicherheitsG 2011 §2 Abs4;

Rechtssatz

Wenn § 2 Abs 4 LuftfahrtsicherheitsG 2011 anordnet, dass der Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie auf Antrag geeignete Ausbilder oder Schulungseinrichtungen zur Durchführung bestimmter Ausbildungen ermächtigt, bedeutet dies, dass diese Ermächtigung - zumal mit dem Begriff Einvernehmen das Erfordernis der Zustimmung erfasst wird (Hinweis E vom 27. November 2012, 2010/03/0159, mwH) -

im Wege einer Willensübereinstimmung der Behörden erfolgen muss (Hinweis E vom 30. April 1992, 91/10/0195, mwH). Ein ermächtigender Bescheid ist derart im übereinstimmenden Zusammenwirken der Behörden zu erlassen (Hinweis E vom 18. Dezember 2001, 99/09/0089, VwSlg 15737/A).

Schlagworte

Einvernehmenserfordernis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011030161.X01

Im RIS seit

17.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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