Norm
MRK Art9Rechtssatz
Aufgrund der zwischen Art 9 MRK und Art 10 MRK bestehenden Wechselwirkung und der durchzuführenden Interessenabwägung zwischen dem Recht der Angeklagten, ihre Ansichten an die Öffentlichkeit weiterzugeben, und dem Recht anderer auf Achtung ihrer Religionsfreiheit sind die Grenzen kritischer Werturteile enger zu ziehen als in Fallkonstellationen, in denen der Schutzbereich des Art 9 MRK nicht betroffen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129164Im RIS seit
11.02.2014Zuletzt aktualisiert am
25.04.2017