RS OGH 2013/12/11 15Os52/12d, 15Os82/16x

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Veröffentlicht am 11.12.2013
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Norm

MRK Art9
MRK Art10
StGB §188

Rechtssatz

Aufgrund der zwischen Art 9 MRK und Art 10 MRK bestehenden Wechselwirkung und der  durchzuführenden Interessenabwägung zwischen dem Recht der Angeklagten, ihre Ansichten an die Öffentlichkeit weiterzugeben, und dem Recht anderer auf Achtung ihrer Religionsfreiheit sind die Grenzen kritischer Werturteile enger zu ziehen als in Fallkonstellationen, in denen der Schutzbereich des Art 9 MRK nicht betroffen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129164

Im RIS seit

11.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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