RS Vwgh 2013/11/13 2011/04/0034

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Veröffentlicht am 13.11.2013
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Index

L72009 Beschaffung Vergabe Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §312;
LVergRG Wr 2007 §11;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Aufzählung der in § 11 Wr LVergRG 2007 genannten Zuständigkeiten ist abschließend (vgl. dazu etwa die zu den burgenländischen und zu den oberösterreichischen Vergaberechtschutzgesetzen ergangenen Erkenntnisse vom 14. März 2012, 2008/04/0228, und vom 25. September 2012, 2008/04/0045, jeweils mit Hinweisen auf die Gesetzesmaterialien zum BVergG 2006; die diesbezüglichen Erwägungen sind auch auf das Wr LVergRG 2007 übertragbar, weil die Feststellungskompetenz des Vergabekontrollsenates Wien - mit wenigen expliziten Ausnahmen - ebenfalls nach dem Vorbild des BVergG 2006 konzipiert worden ist (vgl. dazu Beilage Nr. 16/2006, LG- 01684- 2006/0001).

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011040034.X01

Im RIS seit

12.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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