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L72009 Beschaffung Vergabe WienNorm
BVergG 2006 §312;Rechtssatz
Die Aufzählung der in § 11 Wr LVergRG 2007 genannten Zuständigkeiten ist abschließend (vgl. dazu etwa die zu den burgenländischen und zu den oberösterreichischen Vergaberechtschutzgesetzen ergangenen Erkenntnisse vom 14. März 2012, 2008/04/0228, und vom 25. September 2012, 2008/04/0045, jeweils mit Hinweisen auf die Gesetzesmaterialien zum BVergG 2006; die diesbezüglichen Erwägungen sind auch auf das Wr LVergRG 2007 übertragbar, weil die Feststellungskompetenz des Vergabekontrollsenates Wien - mit wenigen expliziten Ausnahmen - ebenfalls nach dem Vorbild des BVergG 2006 konzipiert worden ist (vgl. dazu Beilage Nr. 16/2006, LG- 01684- 2006/0001).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011040034.X01Im RIS seit
12.12.2013Zuletzt aktualisiert am
23.01.2014