Index
96/01 BundesstraßengesetzNorm
BStG 1971 §16;Rechtssatz
Die Frage, welche Alternativprojekte für den Bau einer Bundesstraße möglich wären, ist nicht Gegenstand des Verfahrens nach § 16 BStG 1971. Eine Fragestellung, ob die Verwirklichung anderer Varianten ebenfalls eine Grundinanspruchnahme der Ackerbauflächen des Beschwerdeführers erforderlich gemacht hätte und wie die verschiedenen Varianten kostenmäßig zueinander lägen, war demnach nicht geboten. Dies gilt in gleicher Weise für das Vorbringen, die Behörde hätte bei der Prüfung der Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen auch prüfen müssen, ob der Bund das Projekt ausgesucht habe, das den geringsten Eingriff in fremdes Eigentum enthalte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010060182.X03Im RIS seit
04.12.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017